Analyse: 6 Schritte zum NAP: Den Anforderungen menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht begegnen

nachhaltigkeitsstrategie menschenrechte

Scholz & Friends Reputation hat eine systematische Risikoanalyse für Unternehmen entwickelt, damit diese die Vorgaben der Bundesregierung zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zielgerichtet erfüllen können.

Ende 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Damit formuliert sie die Erwartung an alle deutschen Unternehmen, ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einzuhalten und Menschenrechte entlang ihrer Wertschöpfungskette zu achten. Die im NAP formulierte Sorgfaltspflicht setzt sich aus fünf Kernelementen zusammen:

  1. einer Grundsatzerklärung der Unternehmen, die Menschenrechte zu achten,
  2. Verfahren, die dazu dienen, tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu ermitteln,
  3. Maßnahmen, die potenzielle negative Auswirkungen verhindern sollen sowie weitere Maßnahmen, die geeignet sind, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überprüfen,
  4. der Berichterstattung und
  5. Beschwerdemechanismen.

Bis 2020 sollen alle deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten (insgesamt etwa 6.500) die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Prozesse integriert haben. Bis dahin wird in drei Erhebungsphasen überprüft, ob und in welchem Rahmen Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Ab 2020 entscheidet die Bundesregierung auf dieser Grundlage, ob der NAP in ein verbindliches Gesetz überführt wird.

Wir von Scholz & Friends Reputation haben sechs maßgebliche Schritte identifiziert, mit denen Unternehmen die Anforderungen der Bundesregierung zielgerichtet erfüllen können. Die sechs Schritte der Scholz & Friends Risikoanalyse bieten ein strukturiertes Vorgehen, um Unternehmen – abhängig von bereits vorhandenen Aktivitäten – bei der Formulierung einer NAP-konformen Strategie und einer zielgruppengerechten Kommunikation zu unterstützen. Dabei liegt unser Fokus auf der systematischen Identifizierung und Priorisierung menschenrechtlicher Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Auf dieser Grundlage lassen sich Managementansätze ableiten und Zuständigkeiten, konkrete Maßnahmen und Ziele sowie Beschwerdemechanismen festlegen. Dabei achten wir durch eine sorgfältige Dokumentation auch darauf, dass der Analyseprozess einer potenziellen Prüfung standhält.

Sollten Sie Interesse an näheren Informationen zu unserem Vorgehen haben oder ein Exemplar unseres aktuellen Posters „6 Schritte zum NAP“ kostenfrei erhalten wollen, wenden Sie sich gerne an Thomas Sommereisen (thomas.sommereisen@s-f.com).

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